Punkteabbau: Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP)




Neues Punktesystem ab dem 1. Mai 2014

 

• Statt wie bisher 18 gibt es nur noch 8 Punkte
• Die sogenannte Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro erhöht
• Pflichtseminare bei neuen Verstößen entfallen
• Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen

 

Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wird, automatisch zu einem Eintrag. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, das in Fahreignungsregister umbenannt wird, geahndet.

 

Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:

 

• Vormerkung (1 - 3 Punkte):

Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt.
Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

 

• Ermahnung (4 - 5 Punkte):

Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.

 

• Verwarnung (6 - 7 Punkte):

Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können auch durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.

 

• Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten):

Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

 

Neue Ordnungswidrigkeiten

Ab dem 1. Mai 2014 wird bei Ordnungswidrigkeiten ein Punkt verhängt, bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot gibt es zwei Punkte und bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden sogar drei Punkte eingetragen. Alte Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden entsprechend in das neue System umgerechnet.

Punkteabbau nur noch durch ein Fahreignungsseminar aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer) und einer verkehrspsychologischen (Verkehrspsychologe) Teilmaßnahme möglich.

 

 

Detaillierte Auskünfte …
  



… erhalten Sie gern in unseren Büros oder unter Telefon (03 35) 400 77 37 / Mobil (01 71) 8 13 36 00

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• Eine vertrauliche Bearbeitung der Angelegenheit ist bei uns selbstverständlich.








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